EuGH Urteil zu Rechten von Bahnreisenden:

Wenn die Bahnreise zu lange dauert, haben Fahrgäste ein Recht auf Entschädigung auch bei höherer Gewalt. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit seinem heutigen Urteil klar und deutlich gemacht, aus Verbrauchersicht eine positive und richtige Entscheidung. Zukünftig ist es gleich, aus welchen Gründen ein Zug Verspätung hat, die Fahrgäste erhalten eine anteilige Erstattung des Fahrpreises vom Bahnunternehmen: 25 Prozent ab einer Stunde Verspätung und 50 Prozent ab zwei Stunden. Fahrgäste können dies ab sofort geltend machen.  Der ökologische Verkehrsclub VCD kritisiert, dass der Europäische Gerichtshof die Pflicht zur Entschädigung im