EuGH Urteil zu Rechten von Bahnreisenden:

Falle höherer Gewalt ausschließlich für den Bahnverkehr festlegt. Michael Ziesak, VCD-Bundesvorsitzender: „In der Urteilsbegründung  wird eine analoge Anwendung auf andere Verkehrsträger ausgeschlossen. Das ist Wettbewerbsverzerrung zu Lasten des Eisenbahnverkehrs und zu Gunsten der anderen Verkehrsträger.“  Der VCD gibt außerdem zu bedenken, dass Personenschäden oder auch Unwetter, die unter den Begriff »höhere Gewalt« fallen, gesamtgesellschaftliche Probleme sind. Es ist demnach schwer zu verstehen, dass allein die Bahnunternehmen für entstehende Mehrkosten durch Erstattungen aufkommen müssen. Zu befürchten ist auch, dass die Deutsche Bahn AG nun zum Fahrplanwechsel im Dezember die Fahrpreise anheben wird, um die Mehrkosten zu kompensieren.
Was müssen Fahrgäste im Falle einer Verspätung tun?